Dienstreisen
Dieser Beitrag führt Sie schrittweise durch alle Aspekte im Zusammenhang mit Dienst- und Fortbildungsreisen. Angefangen vom Genehmigungsantrag in BayRMS bis hin zum Antrag auf Reisekostenerstattung bzw. Reisemittelerstattung und die Zeiterfassung.
Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise
Bevor Sie eine Dienst- oder Fortbildungsreise angetreten werden kann, muss diese genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt über das Portal BayRMS. Geben Sie dort alle Eckdaten Ihrer Reise ein. Sie erhalten eine Benachrichtigung sobald die Genehmigung erteilt wurde.
Bei Fragen zu BayRMS können Sie sich an Frau Manuela Schmidt (Durchwahl 108) wenden.
Dienstwagen
Die ALP verfügt über Dienstwagen. Die Verfügbarkeit können Sie bei Frau Sommer-Hippele (Durchwahl 101) abfragen.
Bitte tanken Sie die Dienstwagen nach Rückkehr an die ALP wieder auf. Die Tankkosten können Sie über die Reisekosten abrechnen.
Abrechnung der Dienst- und Reisezeiten
Grundsätzlich gilt die Rechtsgrundlage Abschnitt 11 Nr. 1.3, 1.6 und Abschnitt 12 Nr. 1 Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamR)sowie das FMS vom 12.12.2006.
| Arbeitstag mit Sollzeitreglung: Ganztägige oder mehrtägige Dienstreisen | Beispiel | |
|---|---|---|
| Für jeden Reisetag ist die jeweils geltende Sollzeit als Arbeitszeit zu berücksichtigen, soweit die Dienstreise einschließlich der anrechenbaren Reisezeit die gesamte Sollzeit umfasst.
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Dienstreise umfasst die Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Anrechnung von 8 Stunden (automatischer Pausenabzug von 30min) | |
| Tage mit Sollzeitregelung: Reisezeiten außerhalb der Sollzeit | Beispiel | |
| Fällt ein Teil (oder die gesamte) Reisezeit in einen Zeitraum außerhalb der täglichen Sollzeit, dann kann nur 1/3 dieser Reisezeit als Freizeitausgleich (Überstunden) angerechnet werden.
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| Arbeitstag mit Sollzeitregelung: Dienstreisen von kürzerer Dauer (Dienstreise umfasst nicht die gesamte Sollzeit) | Beispiel | |
| Nur die Zeiten dienstlicher Inanspruchname am Geschäftsort sowie die anrechenbaren Reisezeiten sind als Arbeitszeit zu berücksichtigen. | Reisebeginn erst um 11:00 Uhr und/ oder Reiseende schon um 15:00 Uhr und davor bzw. danach keine Dienstleistung | |
| Tage ohne Sollzeitregelung (Wochenenden, gesetzliche Feiertage) | Beispiel | |
| Es können nur tatsächlich angefallene Arbeits- und Reisezeiten berücksichtigt werden (Hinweis auf 2/3 Regelung für Reisezeiten an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen, Abschnitt 12 Nr. 1.2 Satz 2 VV-BeamtR) |