Home Office
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Die "Dienstvereinbarung zur Einführung und Fortführung der flexiblen Wohnraum-und Telearbeit" regelt die Möglichkeit, im Home Office (Homeoffice) zu arbeiten. In diesem Beitrag wird der Begriff "Home Office" synonym zur "flexiblen Wohnraum-und Telearbeit" genutzt.
Die wichtigsten Rahmendaten in Kürze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Moment gelten im Rahmen der Dienstvereinbarung folgende Rahmendaten:
- Es dürfen bis zu 8 Tage pro Monat im Home Office gearbeitet werden.
- Home Office kann ab einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten an der ALP beantragt werden. Dazu ist ein Bewilligungsantrag nötig.
- Die konkreten Home Office Tage werden durch ein Formular bei der vorgesetzten Stelle beantragt.
- Die maximale Arbeitszeit im Home Office beträgt 8 Stunden.
- Home Office Zeiten müssen innerhalb von 60 Tagen in BayZEIT als Buchungskorrektur nachgetragen werden.
Für wen kommt Home Office in Frage?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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Bewilligungsantrag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zur Bewilligung von Home Office muss ein entsprechender Antrag an die vorgesetzte Stelle geschickt werden:
Datei:Bewilligungsantrag für Beamte - Zeitraum ab 01.10.2021.docx
Datei:Bewilligungsantrag für Arbeitnehmer - Zeitraum ab 01.10.2021.docx
Einen Home Office Antrag stellen: Home Office Tage beantragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die konkreten Tage, in denen im Home Office gearbeitet werden soll, können über ein Formular bei der vorgesetzten Stelle beantragt werden.
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